Infoveranstaltung: Cyberangriffe / Abmahnungen

Wann: Mittwoch, 22.03.2023
Uhrzeit: Beginn 19:00 Uhr
Wo: Bürgerzentrum Krone-Ladhof, Ladhof 5, 79215 Elzach

Zur besseren Planung, bitten wir Sie, sich nochmals unter Angabe der Personenanzahl per Mail oder Telefon bis zum 15.03.2023 anzumelden:
geschaeftsstelle@gewerbeverein-elzach.de
oder per Telefon beim SV Team Allgaier – Marco Allgaier unter 07682-7615.

Wir freuen uns, Sie nun zu einer exklusiven und sehr interessanten Veranstaltung einladen zu dürfen.

Wurden Sie oder Ihr Unternehmen schon einmal Opfer eines Cyberangriffes oder Opfer einer Abmahnwelle?

Es vergeht mittlerweile keine Woche, in der nicht über ein weiteres Unternehmen berichtet wird, das gehackt wurde. Die Dunkelziffer ist hoch, es betrifft große Unternehmen, aber hauptsächlich auch Mittelstandbetriebe wie Handwerker und den Einzelhandel.
An diesem Abend wollen wir Ihnen aufzeigen, wie einfach es ist, Opfer eines Hacking Angriffes zu werden, welche Profile die Täter haben und vor allem, wie Sie sich davor schützen können.

Ein moderner Internetauftritt wird heutzutage für Unternehmen immer wichtiger, aber genau dieser bringt auch gewisse Risiken mit sich, ohne dass man sich diesem auch bewusst ist. Abmahnungen, Datenpannen (u.a. auch DSGVO, Cookies) und unwissentliche Wettbewerbsverstöße können zu großen Problemen führen. Unser Ziel ist es, Ihnen die Risiken für Ihr Unternehmen transparent zu machen. Exclusiv für unsere Mitglieder konnte wir zwei hervorragende Referenten gewinnen.

Tobias Scheible, er ist tätig als Dozent für Cyber Security und IT-Forensik und als Sicherheitsforscher an der Hochschule Albstadt-Sigmaringen. www.scheible.it
Rebecca Waldner, Rechtsanwältin bei Schrade & Partner, dort zuständig für den gewerblichen Rechtsschutz (u.a. unlauterer Wettbewerb, Markenrecht, Urheberrechte). www.schrade-partner.de

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Tobias Scheible – Titel des Vortrags:
Cybercrime – was steckt hinter den Angriffen mit Ransomware?

Dieser Vortrag gibt Ihnen einen Überblick über die Entwicklung der Schadsoftware und die Etablierung
von Cybercrime Als Erstes wird die Entwicklung von Schadsoftware und die Etablierung von Cybercrime
aufgezeigt Anschließend wird auf aktuelle Angriffskampagnen, wie Angriffe mit Kryptotrojaner
( eingegangen und die neusten Tricks der Cyber Kriminellen vorgestellt (mit Live Hacking)

Rebecca Waldner – Rechtsanwältin bei Schrade & Partner
Cybersicherheit, wie schützen Sie sich vor Abmahnungen, Wettbewerbsverstößen und Datenpannen?

Inhalte des Vortrages sind u.a.:

  • Abmahnungen: Wo üblich? Immer gerechtfertigt?
  • Wettbewerbsverstöße im Zusammenhang mit Webseiten
  • Wissenswertes rund um die DSGVO bei Webseiten
  • Benutzung von Fotos/Videos auf
    Webseiten
  • Verwendung von Cookies auf
    Webseiten
  • Datenpannen

Lassen Sie sich von den Vorträgen inspirieren und leiten Sie die gewonnenen Kenntnisse auf Ihr Unternehmen ab. Im Anschluss der Vorträge laden wir Sie gerne bei Fingerfood und Getränken zum Networking ein.

Zur besseren Planung, bitten wir Sie, sich unter Angabe der Personenanzahl per Mail oder Telefon bis zum 25.01.2023 anzumelden:
geschaeftsstelle@gewerbeverein-elzach.de
oder per Telefon beim SV Team Allgaier – Marco Allgaier unter 07682-7615

Einladung als PDF

Unsere Sponsoren:

Markregeln 3. Kindersachenmarkt Elzach 2023

Standplatzzuteilung
Die Standzuteilung wird rechtzeitig durch den Veranstalter per E-Mail an die Verkäufer erfolgen. Die Standflächen auf dem Marktgelände sind mit den jeweiligen Standnummern beschriftet, sodass jeder Verkäufer seinen Platz auf dem Marktgelände findet. Aus organisatorischen Gründen, behalten wir uns vor, die Stände um zu verlegen.

Der Einlass zum Standaufbau erfolgt ab. 08.00Uhr am Markttag, die offizielle Marktzeit für Besucher ist von 11.00Uhr – 17.00Uhr.

Die Standgebühr wird am Markttag in Bar bezahlt.

Standplatzgröße
Die Standplatzgrößen von 3,00 x 3,00 m sind unbedingt einzuhalten. Bei Missachtung behält sich der Veranstalter vor, nachträglich Zusatzgebühren zu erheben.

Standgebühren/ Verkaufstisch/ Verkaufsstand
Die Standgebühren belaufen sich auf 12 Euro pro Stand (3,00×3,00 m)

Der Verkaufstisch/e können vom Veranstalter zum Selbstkosten Preis von 7,00 €/ pro Festzeltgarnitur gemietet werden. Es können Verkaufstische und Kleiderständer selbst mitgebracht und aufgebaut werden.

Des Weiteren ist es Ihnen gestattet auf Ihrem Verkaufsstand ein Pavillon als Sonnen- oder Regenschutz aufzubauen.

Standplatzabbau
Der Abbau der Stände darf grundsätzlich nur nach dem offiziellen Ende der Veranstaltung erfolgen. In begründeten Ausnahmefällen kann der Veranstalter einen vorzeitigen Abbau genehmigen. Sollte der Verkäufer vor Beendigung der allgemeinen Öffnungszeit mit dem Abbau seines Standes beginnen, so kann ohne weitere Ankündigung ein künftiger Marktausschluss erfolgen.

Haftungsausschluss
Für Schäden, die Personen oder Sachen, insbesondere Verkaufsgegenstände während des Aufenthaltes oder der Unterbringung auf dem Verkaufsgelände erleiden, übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Insbesondere auch nicht für Schäden, die durch die Angestellten oder durch die dort verkehrenden Besucher oder sonstige Umstände verursacht werden. Demnach wird für Schäden, die durch Diebstahl, Feuer, Blitzschlag, Sturm, Explosion, Wassereinbruch, Durchregnen oder aus anderen Ursachen entstehen, kein Ersatz geleistet. Ebenso wenig können aus etwaigen, auf Irrtum beruhenden Maßnahmen oder Angaben des Veranstalters Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art gegen den Veranstalter hergeleitet werden. Für die Bewachung seines Standes und seiner Verkaufsgüter während der Besuchszeiten des Marktes hat der Verkäufer selbst Sorge zu tragen. Der Verkäufer haftet für jeden Personen- und Sachschaden, der durch seinen Verkaufsaufbau oder seine Verkaufsgüter entsteht.

Reinigung
Der Verkäufer hat nach Beendigung des Marktes seinen Platz zu säubern und nicht verkaufte Gegenstände sowie sämtlichen Müll mitzunehmen. Im und um dem Veranstaltungsort darf kein Müll hinterlassen werden. Festzeltgarnituren müssen wieder in die vorgesehen Gitterboxen eingelagert werden.

Stornierung
Stornierungen sind bis 7 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungstag möglich. Wir behalten uns vor wenn Sie ihre Teilnahme nicht Frühzeitig absagen, so dass wir Ihren Stand nicht mehr weitervergeben können, werden wir Ihnen die entstandenen Kosten für die Tische und die Bereitstellung im Nachgang berechnen.

Verkaufsware
Es dürfen nur Kinder- und Babysachen, Umstandsmode, Babybedarf wie z. B. Kinderwagen oder Babytragen, Spielzeug, Kinderfahrzeuge sowie Kinderbücher zum Verkauf angeboten werden. Achte auf saubere und funktionsfähige Ware.